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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Florian GmbH & Co.KG

Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminaren etc. inklusive für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart und rückbestätigt wurden.

 

Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1) Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme( Bestätigung) des Hotels an den Kunden zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Im übrigen ist der Kunde dazu verpflichtet, dass Hotel rechtzeitig auf eine Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung  von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1) Das Hotel ist verpflichtet die vom Kunden bestellten Zimmer und Räume bereitzustellen und die  vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerbereitstellung und die von ihm bestellten und in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen das Hotels an Dritte.

3) Der vereinbarte Preis schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.  

4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

6) Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

8) Zusätzliche Kosten: Fremdenverkehrsabgabe 2,10 € pro Person und Tag. Kinder bis 5 Jahre frei, 6 - 8 Jahre 0,80 €, 8 - 15 Jahre 1,15 €. Wird vor Ort bezahlt.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und  -rückgabe

1) der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu  stellen Danach kann das Hotel über dem ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 80% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

 

Rücktritt des Hotels

1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

· Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

· Zimmer oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet ist, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist

· ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4) Das Hotel hat den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung)

1) Ein  Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind die vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen, auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde , kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

a) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen bis zu 8 Tagen vor Anreise ist der Individualgast  verpflichtet  70% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück), 35% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangements zu zahlen bei Rücktirtt bis 3 Tage vor Anreise betragen die Stornierungskosten 90 % des Gesamtreisepreises.

b) Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zwischen 8 und 4 Wochen vor Anreise ist der Veranstaltungskunde  verpflichtet  50% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) sowie 35% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes bei Banketten zu zahlen. Bei jedem späteren Rücktritt

80 % des Übernachtungspreises sowie 70% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes.

4) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:

Menüpreis – Bankett x Personenzahl

  War für das Menü noch kein Preis vereinbart bzw. noch keine Tagungspauschale ausgewählt, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. die günstigste Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

5)Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

 

Änderung der Teilnehmerzahl und Zeiten bei Veranstaltungen   

1) eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.

2) Eine Reduzierung der Teilnehmer um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich angemeldete Personenzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.

3) Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Personenzahl berechnet.

4)Bei Abweichungen der Teilnehmer um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

5) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

 

Mitbringen von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesem Falle wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

Haftung des Kunden

1) Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Bei Veranstaltungen auch für die durch Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachte Schäden.

2) Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder. (Juristisch noch zu klären)

 

Haftung des Hotels

1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000,00 €  sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 750,00 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme) im  Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde dem Hotel nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige macht (§ 703 BGB).

3) Für die uneingeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch ohne Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

5) Weckaufträge werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselbe. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels

3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischem Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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